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Kaminfeger-Verzeichnis

Im Kaminfeger-Verzeichnis sind Kaminfegerbetriebe nach Kanton aufgeführt, welche Mitglied eines Kantonalverbandes und somit auch Mitglied unseres Schweizerischen Kaminfegermeister-Verbandes sind.   
 
Die Rechte und Pflichten der Kaminfeger werden auf kantonaler Ebene geregelt. In Kantonen, in welchen eine kantonale Gebäudeversicherung besteht, ist die Aufsicht über das Kaminfegerwesen bei dieser Institution angesiedelt, weil die kantonalen Gebäudeversicherungen nicht nur als Versicherer tätig, sondern auch für den Bereich Brandschutz zuständig sind. In Kantonen ohne Gebäudeversicherung übernehmen oftmals die kantonalen Umweltämter die Aufsichtsfunktion. Grundsätzlich gilt in der ganzen Schweiz, dass Feuerungsanlagen in einem vorgeschriebenen Turnus kontrolliert und gereinigt werden müssen.

Insgesamt 15 Kantone (AG, BE, BL, BS, GL, LU, OW, SH, SO, SZ, TG, TI, UR, ZH und ZG) kennen im Kaminfegerwesen ein liberalisiertes oder teilliberalisiertes System. Das heisst, dass in diesen Kantonen der/die KundIn den Kaminfeger selbst auswählen darf, bzw. muss. Die Verantwortung liegt somit beim Eigentümer der Feuerungsanlage.  

Die Monopolkantone teilen ihr Gebiet in Kreise auf, die exklusiv einem Kaminfeger zugeordnet werden (Kantone AI, AR, FR, GE, GR, JU, NE, NW, SG, VD und VS). Der Kaminfeger trägt die Verantwortung für die Reinigung der Feuerungsanlagen. Einige Kantonalverbände verfügen über eine eigene Website, wo Sie den zuständigen Kaminfeger nachschlagen können. Andernfalls wenden Sie sich an Ihre Gemeinde, um zu erfahren, welcher Kaminfeger für Sie zuständig ist.

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